allgemeine Wartungshinweise
1. Wartungspflichtige Anlagenteile
- Freier Auslauf (Niveauregler)
- Rohrunterbrecher
- Rohrtrenner, Einbauart 2 und 3
- Rohrtrenner, Einbauart 1
- Rückflußverhinderer (in Rohrleitung)
- Rohrbelüfter
- Sicherheitsventil
- Druckminderer
- Druckerhöhungsanlage
- Rückspülbare Filter
- Dosiergerät
- Enthärtungsanlage
- Trinkwassererwärmer
- Zwischenmedium-Trinkwassererwärmer
- Reinigung und Entkalkungsanlagen
- Löschwasserversorgung und Brandschutzeinrichtungen
- Rohrleitungen
2. Wartungszyklen
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Durchführung
o = Betreiber
x = Installationsunternehmen, Hersteller, Wasserversorgungsunternehmen
Die Zahlenangaben in den Spalten: „monatlich“ und „jährlich“ bedeuten Zeitintervalle, z. B.: 6: alle 6 Monate, 2: alle 2 Jahre
3. Vermeidung von Schäden
Außenkorrosion: Es ist bauseitig dafür zu sorgen, dass Rohrleitungen nicht über längere Zeit mit Feuchtigkeit in Berührung kommen. Bei Überputz- oder Unterputzverlegung ist im allgemeinen kein Korrosionsschutz erforderlich.
Steinbildung: Wasserbehandlungsmaßnahmen zur Vermeidung von Steinbildung in Abhängigkeit von Calcium-Massenkonzentration und Temperatur.
Calcium-Massenkonzentration | Maßnahmen bei | Maßnahmen bei |
< 80 entspr.etwa Härtebereich 1-2 | keine | keine |
80-120 entspr.etwa Härtebereich 3 | keine oder Stabilisierung | keine oder Stabilisierung |
> 120 entspr.etwa Härtebereich 4 | keine oder Stabilisierung | Stabilisierung |
Legionellenbildung: Bei Kleinanlagen wird die Einstellung der Regeltemperatur am Trinkwassererwärmer auf 60° C empfohlen. Betriebstemperaturen < 60°C sind aufgrund des geringeren Risikos möglich.
Bei Großanlagen muss am Warmwasseraustritt des Trinkwassererwärmers eine Temperatur von 60°C eingehalten werden. Der gesamte Trinkwasserinhalt von Vorwärmstufen ist mindestens einmal am Tag auf 60°C zu erwärmen. (siehe DVGW Arbeitblatt W 551, W 552)
Ergänzende Bemerkungen der Auftragsnehmer:
Anlagenteile: wie Ventile, Armaturen, Filter, Rückflußverhinderer und Druckminderer müssen regelmäßig durch ein Fachunternehmen gewartet werden. Diese Anlagenteile sollten mindestens ½ jährlich bewegt werden.
Infolge von Schäden an Sicherungsarmaturen oder Apparaten, die der Erwärmung oder Behandlung von Trinkwasser dienen, kann es zu Beeinträchtigungen oder Gefährdungen durch das veränderte Trinkwasser kommen. Während bei Sicherungsarmaturen der beabsichtigte Schutz ganz oder teilweise entfällt, ist es bei den Apparaten möglich, dass unerwünschte oder erwünschte Stoffe in zu großer Menge in das Trinkwasser gelangen.
Um Schäden zu vermeiden bzw. rechtzeitig zu erkennen, sind die Trinkwasser-Installationen und die dort eingebauten und angeschlossenen Apparate sachgemäß zu warten (siehe DIN 1988 Teil 8).
Bei manuellen/maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, beträgt die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche abweichend von §13, Abs. 1 ein Jahr, wenn der Auftraggeber sich dafür entschieden hat, dem Auftragnehmer die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen (siehe VOB/B, §13,Abs. 2).
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